Grundsatzprogramm

neu: Beschlossen am 04.06.2026

1. Bürgerbeteiligung

Bürgernahe Prozesse stärken das Vertrauen in die Demokratie und motivieren zur aktiven Mitgestaltung. Das BfnS setzt sich ein für …

  • mehr Demokratie, mehr Bürgerbefragungen und die Erleichterung von Bürgerentscheiden, auch bei baupolitischen Themen.
  • ein Verständnis, das die Stadtverwaltung als „Dienstleistungserbringerin für die Öffentlichkeit“ sieht und ist gegen intransparente Prozesse innerhalb der Verwaltungsstruktur.
  • die Umsetzung von Ratsbeschlüssen und Bürgerentscheiden. Sie sind bindend und geht mit der angemessenen Bemühung um Haushalt- und Fördermittel einher.
  • Stadtbezirksräte in allen Stadtvierteln.
  • mehr Respekt für Bürgerengagement und Ortsratsarbeit.
  • eine Beteiligung von Studierenden (Wahl von Beiratsmitgliedern in Ausschüsse).

2. Verkehr

Eine Verkehrswende ist notwendig, um Klimaziele zu erreichen und um das Leben in Städten angenehmer zu gestalten. Das BfnS tritt ein für …

  • eine sichtbare und spürbare Verkehrswende in Göttingen: Fuß- und Radverkehr vor Busverkehr/ÖPNV und vor motorisiertem Individualverkehr.
  • eine Verbesserung des ÖPNV: bessere Erreichbarkeit, engere Taktungen. Öffentliche Gelder für ÖPNV – nicht für Subventionierung des PKW-Verkehrs.
  • bessere Ampelschaltungen, länger Grün für Fußgänger, öffentliche Einsicht auf alle Ampelschaltpläne, keine Bettelampeln an Kreuzungen, und grüne Wellen.
  • die Durchsetzung von Tempo 30 innerorts: Raserei in Wohnvierteln soll verhindert, und der Autoverkehr allgemein entschleunigt werden.
  • das Abschaffen der Straßenausbaubeiträge, insbesondere wenn die Anwohner eine unzeitgemäße Verkehrspolitik mitfinanzieren müssen.
  • eine bessere Förderung des Radverkehr, für eine bessere, sichtbare Verkehrswende, Umwidmung von Fahrbahnen (Beispiel Merkelstraße, Friedländer Weg), und die Umgestaltung von Fahrradstraßen nach Sicherheitsaspekten.
  • Barrierefreiheit im Stadtbereich durch ein einheitliches und verlässliches Blindenleitsystem.
  • optimierte Verkehrszählungen durch eigene Zählungen als Grundlage für Planungen.
  • die Einhaltung der städtischen Klimaschutzziele von 2015 im Bereich Verkehr.
  • ein Umweltfreundliches Belieferungskonzept für die Innenstadt.
  • ein Verbot von Werbeanlagen an Straßen, die die Sicht behindern oder Verkehrsteilnehmer ablenken.
  • die Einhaltung des Werbeverbots an der Autobahn.

3. Umwelt

Die Grünflächen der Stadt sind gleichzeitig Natur- und Erholungsraum, sowie ein wichtiger Baustein für die Klimawandelanpassung. Deshalb setzt sich das BfnS für deren Erhalt ein und im Weiteren für …

  • eine stärkere Gewichtung von Umwelt- und Naturschutz bei Bauvorhaben und gegen Bauprojekte auf naturgesetzlich geschützten Flächen (bspw. Bauprojekt „Auf der Lieth“).
  • den Schutz und Ausbau von Stadtgrün (Bäume als Schattenspender) und für Klimawandelanpassung als Top-Priorität in Planungsprozessen, zusammen mit geeignetem Grundwassermanagement.
  • einen grundsätzlichen Versiegelungsstopp im Stadtbereich. Versiegelte Flächen sollen nach Möglichkeit entsiegelt, oder teil-entsiegelt werden (bspw. Parkplätze oder asphaltierte Naturwege).
  • das Verfolgen der grundsätzlichen Planungsregel: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, und speziell im Bereich Wohnungsbau „Nachverdichtung vor Neuversiegelung“.
  • den Schutz von Kleingärten und Grabeland, da Grünflächen für das Stadtklima essenziell sind.
  • ein Netzwerk für flächendeckende Luftschadstoffüberwachung und die planerische Berücksichtigung von Frischluftschneisen (bspw. am Dragoneranger).
  • Lärmpegelmessungen zum wirksamen Lärmschutz, sowie die Überprüfung von Berechnungen mittels Messungen.
  • einen hohen Schutzstatus für Wälder und Schutzgebiete unter Berücksichtigung der Erholungsnutzung, wobei Naturschutz meist wirksamer als Landschaftsschutz ist.
  • eine nachhaltige Waldbewirtschaftung vorzugsweise mit Pferden, statt mit Maschinen.
  • Biotopverbünde nach niedersächsischem Weg, sowie für mehr Blühstreifen und biodiversitätsfördernde Strukturen.
  • den effektiveren Schutz von Wasserschutzgebieten (bspw. Weendespring-Quelle).
  • die Ausgliederung der Unteren Naturschutzbehörde aus dem Baudezernat.

4. Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Flächen müssen als knappes Gut anerkannt und erhalten bleiben, um auch im Stadtgebiet den Bezug zur Nahrungsmittelherstellung zu erhalten. Das BfnS setzt sich weiterhin ein für …

  • die Bevorzugung von regionaler Bio-Landwirtschaft, besonders für Essensanbieter kommunaler Einrichtungen.
  • die Wertschätzung und Erhalt landwirtschaftlich genutzter Flächen und gegen Flächenverbrauch wertvoller Böden.
  • die multifunktionale Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, wenn z. B. eine Parallelnutzung durch PV-Anlagen und als Grünland/Weidegrünland möglich ist.
  • die Förderung von Agro-Biodiversität landwirtschaftlicher Artenvielfalt.
  • solidarische Landwirtschaft, Gemeinschaftsgärten, und Nutzpflanzen sowie Fruchtbäume in Parks.

5. Energiepolitik

Eine nachhaltige Energiepolitik die weitgehend auf erneuerbaren Energien basiert macht Göttingen zukunftsfähig, unabhängig und als Standort bezahlbar. Daher setzt sich das BfnS ein für …

  • eine nachhaltige Energiepolitik mit Fokus auf dezentraler, nachhaltiger Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen.
  • die Reduktion von Liefer-Abhängigkeiten durch die Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, im Zusammenspiel mit Speicherlösungen.
  • die Beteiligung der lokalen Bevölkerung an der Wertschöpfung der Energieproduktion vor Ort.
  • eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Anlagenplanung und dem dafür notwendigen Flächenerwerb. Beides muss konsequent, aber sozial verträglich umgesetzt werden.
  • die Förderung von Energiesparmaßnahmen im Gebäudesektor mit einem Schwerpunkt auf energetischer Sanierung im Bestand.
  • kommunalen Energieverträge, die vollständig frei von Atomstrom sind.
  • eine Beendigung von Lichtverschmutzung und anderer zur Schau getragener Energieverschwendung.

6. Baupolitik

Die städtische Baupolitik muss vorwärtsgewandt, ökologisch vertretbar und sozial sein, um eine Entspannung des Wohnungsmarktes mit Klimawandelanpassung und Naturschutz zu verbinden. Daher setzt sich das BfnS ein für …

  • den Stopp der Bebauungspläne für den Dragoneranger in Weende, sondern die Umsetzung des beschlossenen Naturraum-Konzepts.
  • proaktive und frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Großbauprojekten und städtebaulichen Wettbewerben.
  • die effektive Durchsetzung der Sozialwohnungs-Quote und die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels.
  • städtebauliche Erneuerung von Problem-Immobilien, um soziale Härten zu beheben und das Wohnumfeld freundlicher zu gestalten (bspw. Groner Landstraße u. Hagenweg).
  • den Erhalt des historischen Stadtbildes, besseren Denkmalschutz, für Erhaltungssatzungen, und gegen den Abriss von historischen Häusern.
  • den Stopp von Baugenehmigungen ohne Bauleitplanung nach § 34 BauGB für Baulücken in der Innenstadt.
  • für bürgerorientierte Stadtplanung und somit gegen eine investorengesteuerte Stadtplanung mit einhergehender Vetternwirtschaft bei Bauprojekten.
  • mehr Respekt vor und Berücksichtigung von Bürgerengagement im Bauplanungssektor.
  • ganzheitliche Planung bei Großbauprojekten, mit integrierten Verkehrsplanungen.
  • eine Priorität von Ausstattung und Sanierung der Schulen, welche Vorrang vor Prestigeprojekten haben muss.
  • eine Einschränkung von Wohnungsbau, der zum Verlust von wertvollen Grünflächen und Klimaschneisen führt.
  • konsequent Dach- und Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen, sowie schattenspendende Begrünung im gesamten Stadtbereich.
  • eine strenge Limitierung des Flächenverbrauchs und damit gegen die Ausweisung von neuen Gewerbegebieten.
  • die Förderung von Wohnbauprojekten ohne eigenes Auto.

7. Soziales

Sozialverträgliche Lebensbedingungen helfen, soziale Spannungen abzubauen und den Zusammenhalt zu stärken. Deswegen setzt sich das BfnS ein für …

  • eine Stadtpolitik die allen Bewohner*innen zugutekommt.
  • den Erhalt und die Förderung von bezahlbarem Wohnraum (auch durch einen qualifizierten Mietspiegel).
  • eine pluralistische Schullandschaft, mehr Sozialarbeit im Jugendbereich, besonders in sozialen Brennpunkten.
  • die Nutzbarmachung von leerstehendem Wohnraum für Obdachlose mit kommunaler Hilfe.
  • die Gültigkeit der SozialCard in allen Bereichen, in denen die Stadt Einfluss auf die Eintrittspreise hat (unter anderem im ÖPNV)
  • die Freigabe des Rosdorfer Baggersee als kostenloser Badesee, einschließlich Hygieneuntersuchung und Toiletten.

8. Kultur

Ein attraktives Kulturangebot erhöht die Anziehungskraft unserer Stadt und ist bedeutend, sowohl für die Einwohnerinnen und Einwohner als auch für den Tourismus. Das BfnS setzt sich daher ein für …

  • die Förderung von kultureller Vielfalt und gerechte Verteilung städtischer Fördermittel.
  • das Ende der Förderung von Prestigeprojekten ohne öffentlichen Nutzen.
  • ein aktives Entgegentreten bei anti-demokratischen Bestrebungen.

9. Tierschutz

Eine artgerechte Haltung von Tieren ist essenziell, sowohl für das Tierwohl als auch für eine gesunde Ernährung. Daher fordert das BfnS, dass …

  • kein Fleisch aus Massentierhaltung in kommunalen Mensen, Schulküchen und Kantinen angeboten wird.
  • es eine Unterstützung von Zirkusunternehmen, die mit Wildtierarten arbeiten, nicht mehr geben darf.
  • mehr Angebote basierend auf regionaler Landwirtschaft ermöglicht werden.

10. Wirtschaft und Finanzen

Die Verwendung öffentlicher Gelder für Bedürfnisse der Allgemeinheit ist einer der größten Hebel, um eine Stadtpolitik zu ermöglichen, welche der Gesamtheit der Stadtbevölkerung zugutekommt. Das BfnS setzt sich dafür ein, dass …

  • Leistungen der Daseinsvorsorge in öffentlicher Kontrolle liegen, inklusive öffentlicher, transparenter Entscheidungsprozesse.
  • städtische Eigenbetriebe in kommunale Kontrolle zurückgeführt werden, damit diese wieder demokratischen Prozessen unterliegen (Stadtwerke, GöVB, GöSF, GWG, etc.).
  • öffentliche Gelder nur für Bedürfnisse der Allgemeinheit und gesamtgesellschaftlichen „Wohlstand“ eingesetzt werden.
  • der Wohlstandsfortschritt in Göttingen auch über Messgrößen aus der Gemeinwohlökonomie, beschrieben wird (bspw. Lebensqualität und Teilhabe).
  • Maßnahmen unterbleiben, die eine Schwächung des ländlichen Raumes bewirken.
  • Firmen bevorzugt werden, die dem Prinzip der Steuergerechtigkeit genügen.
  • Kommunen direkt finanziell ausgestattet werden, statt gezwungen zu sein, über Förderanträge ihre Projekte zu finanzieren.