BfnS sieht in EU-Antragsbedingungen Niederlage für Ratsparteien und Verwaltung
Der seit Monaten erwartete EU-Call für das Antragsverfahren “100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030” wurde zum 29.11.2021 in Brüssel veröffentlicht [1]. Eine Teilnahme am Antragsverfahren unterliegt zwei zwingenden Teilnahmebedingungen: Die Stadt muss über 50.000 Einwohner haben und sie muss die 100%-ige Klimaneutralität bis 2030 als Zielsetzung festgeschrieben haben.
Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung (BfnS) sieht sich in seiner Ansicht bestätigt, dass die Ratsparteien in Vorbereitung auf das EU-Antragsverfahren eine anzustrebende 100%-ige Klimaneutralität bis 2030 im Lauf des Jahres schon längst hätten beschließen müssen.
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