PM: BfnS deckt peinliche Mathe-Fehler bei Radentscheid-Kosten auf

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung deckt peinliche Mathe-Fehler bei Kostenkalkulation zum Radentscheid auf.

Es wäre nie aufgefallen, wenn Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) mit ihrer 100 Millionen Euro-Nummer zum Radentscheid nicht die halbe Stadt in Panik versetzt hätte – und GöttingenZero nicht dazu gebracht hätte, die konkrete Kostentabelle der Stadt zu veröffentlichen. Was darin steht, hat es in sich: Durch mehrere peinliche mathematische Denkfehler wurden dem Radentscheid insgesamt 18 Millionen Euro in die Schuhe geschoben, was nie hätte passieren dürfen. Komödienreif ist, dass die beiden Hauptfehler in der Tabelle vom August 2023 zwar perfekt nachlesbar sind – allerdings formatiert in Schriftgröße 4,5.

Noch brisanter: Verantwortlich für die Fehler war Oberbürgermeisterin Broistedt persönlich – sie hat versäumt, eine Endkontrolle durchzuführen und gab die Kostenschätzung heraus, ohne nachzurechnen und ohne alle Tabellen nochmal anzuschauen. Oder wenigstens jemanden damit zu beauftragen, das zu tun. Niemand in der Verwaltung hatte in diesen Tabellen die Übersicht behalten.

Beim ersten Bürgerbegehren hatte die Verwaltung übersehen, die Kosten für das erste Halbjahr 2024 abzuziehen – und hat sich sozusagen 2 Millionen Euro fürs Nichtstun angerechnet. Der Bürgerentscheid findet ja erst im Juni 2024 statt.

Beim zweiten Bürgerbegehren ist der Fehler noch gravierender und summiert sich auf 16,2 Mio Euro – das sind fast 30 % des errechneten Endbetrages. Statt 56,4 hätte dort stehen müssen 40,2 Mio Euro. In der Endkontrolle hätte auffallen müssen, dass beim Umbau der Bürgerstraße fälschlicherweise bereits ganz am Anfang der Rechnung Planungskosten und 5 Jahre Inflation eingerechnet wurden – und dann hinterher in späteren Tabellen nach Hinzufügen der Mehrwertsteuer noch ein zweites Mal. Der Fehler macht 19,5 Mio Euro aus und wird nur dadurch verringert, dass die Verwaltung auch die Zinseszinsrechnung nicht beherrscht und die Inflationswerte um mehrere Millionen Euro falsch berechnet hat – diesmal zugunsten des Radentscheids.

Die Frage stellt sich nicht zum ersten Mal, ob die Stadtverwaltung verantwortlich mit Geld umgehen kann. Denn schon bei der Stadthalle waren Zweifel aufgekommen, ob die Verwaltung ihr Rechenhandwerk versteht.

“Dass die Stadt mit 15 % eine viel zu hohe Inflation angesetzt hat – geschenkt. Aber dieser peinliche Fehler bei der Berechnung der Kosten für den Bürgerstraßen-Umbau hätte nie passieren dürfen. Bereits in der 9. Klasse lernen Schulkinder, was bei Prozent- und Zinseszins-Rechnungen beachtet werden muss – von einer Stadtverwaltung muss ich verlangen können, dass sie sowas kann”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Da die Kosten Thema im Wahlkampf sind, haben sie eine Bedeutung. Insbesondere die Fehler beim zweiten Bürgerbegehren sind nicht nur hochnotpeinlich, sondern auch gravierend.

Dadurch ändert sich auch die gesamte Radentscheid-Rechnung:
Wenn statt 15 % Inflation ein der Erfahrung nach realistischer Wert von 5 % angesetzt wird, liegen die Kosten des ersten Bürgerbegehrens bei 27,3 Mio EUR, die des zweiten bei 29,5 Mio EUR. Die thematische Überschneidung beträgt 7,4 Mio EUR.

Beide Bürgerbegehren zusammen würden 49,5 Mio EUR kosten, wovon etwa die Hälfte erfahrungsgemäß von Landes- und Bundesfördermitteln getragen wird. Auf die Stadt kämen etwa 25 Mio EUR zu, verteilt auf 6 Jahre.


Hier der Fehler, übertragen in der Originalformatierung (Seite 6 im PDF ‘Kostenschätzung’). Im origianlen Dokument ist diese Tabelle in Schriftgröße 4,5 formatiert. Fehlerhafte Inhalte wurden hier rot eingefärbt:

Zeile 3: “+ 15 % Preissteigerung/a für Bau in 5 Jahren” – wobei hier die Zinseszinsrechnung korrekt angewendet wurde. Alleine das erhöhte die Kosten um 6,9 Mio €.

Zeile 6: “Planungskosten 15% 2.487.311,25 € 15% von Gesamtkosten

Die 15 % Planungskosten kamen in der nächsten Tabelle (Seite 5) dann noch ein zweites Mal hinzu:

Hier hatte sich der Fehler bereits auf 12,8 Mio € erhöht.

Nachdem dann 19 % Mehrwertsteuer auf die bereits eingerechnete Preissteigerung hinzuaddiert wurde, kam dann noch ein zweites Mal die Preissteigerung dazu (Seite 5). Da die Bürgerstraße der größte Einzelposten des Radentscheids ist, hatte dieser Fehler verheerende Auswirkungen auf das Endergebnis. Die Bürgerstraße würde damit über 40 Mio € teuer – und niemandem fiel es auf.

Berücksichtigung von Preissteigerungsindex (ca. 15%/Jahr), Annahme Umsetzung je Jahr ca. 1/6 der Gesamtsumme

Hier wurde allerdings für jedes Jahr nur ein Pauschalwert von + 866.651 € statisch hinzugerechnet – korrekt hätte hier eine Zinseszins-Rechnung angewendet werden müssen. Die anderen Preissteigerungsberechnungen im selben Dokument sind komischerweise richtig.

Unterm Strich hat sich die Stadt im Bürgerbegehren 2 um 16,2 Mio € verrechnet.

> Originales PDF-Dokument “Kostenschätzung Begehren 1 u. 2 u. Anhang” <


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: BfnS zur Radentscheid-Kostendebatte

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung bezeichnet Äußerungen von Broistedt zu Radentscheid-Kosten als nicht neutral.

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung kritisiert die wiederholten Behauptungen der Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) zu den Radentscheid-Kosten, die inzwischen die halbe Stadt aufwühlen. Die Behauptung, der Radentscheid koste den städtischen Haushalt 100 Millionen Euro, entbehrt nicht nur jeder Grundlage. Das BfnS sieht darin auch eine Verletzung der Neutralitätspflicht und wirft Broistedt eine einseitige Parteinahme gegen die Bürgerentscheide vor.

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Was die Oberbürgermeisterin verschweigt: Sie selbst schlug in der Ratssitzung am 12.04.2024 in TOP Ö 21 vor, prioritär die Weender Landstraße umzubauen, was genauso teuer ist wie der im Radentscheid geforderte Umbau der Bürgerstraße. In der Verwaltungsvorlage zu TOP Ö 21 heißt es:

“Die Stadt wird weiterhin ihre knappen Personalressourcen für die Umgestaltung von verkehrsreichen und konfliktträchtigen Straßen einsetzen. Dazu gehört nach dem Zukunftsforum die Weender Landstraße und auch die anderen im Bürgerentscheid I genannten Straßen. Zunächst sollen Erfahrungen aus der Umgestaltung der Weender Landstraße gesammelt und dann übertragen werden.”

Für die Bürgerstraße veranschlagt die Stadt etwa drei Viertel der Kosten des zweiten Bürgerbegehrens – das sind etwa 40 Millionen Euro. Die Weender Landstraße umzubauen ist vom Preis und Aufwand ähnlich wie die Bürgerstraße.

“Die Oberbürgermeisterin weiß genau, dass solche Umbauten wie die in der Bürgerstraße oder Weender Landstraße zwar viele Millionen Euro kosten – dass diese Kosten aber nur zu einem kleinen Teil von der Stadt getragen werden, und dass im Verkehrsetat genug Geld für den städtischen Anteil solcher Maßnahmen enthalten ist – ohne Sozial- und Kulturetats angreifen zu müssen. Sie weiß auch, dass es Unterschiede zwischen Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt gibt. Broistedts eigene Straßenverkehrsvorhaben werden sicherlich nicht anders finanziert als die des Radentscheids”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Vollständig von der Stadt getragen werden 12,6 Millionen Euro für die Sanierung von Kfz-Fahrbahnen. Das BfnS kritisiert die im Sommer 2024 vorgesehene Erneuerung der Asphaltdecke in der Bürgerstraße, die am 18.04.2024 im Bauausschuss erläutert wurde.

Wenn der Radentscheid eine Mehrheit erhält, muss die Fahrbahndecke kurz danach wieder aufgerissen und die Fahrbahndecke nach dem Umbau 2028 nochmal aufgetragen werden. Dieses Detail zeigt, dass die Stadt offenbar genug Geld im Verkehrsetat hat, und dass vorausschauende Planung und der sparsame Umgang mit städtischen Geldern dort offenbar gar kein Thema ist.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –

PM: BfnS kritisiert Verwaltung beim Bauprojekt “Auf der Lieth”

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung kritisiert den Umgang der Stadtverwaltung mit dem Umweltgutachten zum umstrittenen geplanten Bauprojekt “Auf der Lieth” in Nikolausberg. Die Stadt plant dort auf naturfachlich sensiblen Flächen, die sogar einen Biotopverbund mit dem NSG Bratental umfassen, ein Großbauprojekt im Außenbereich.

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Um ein Neubaugebiet im Außenbereich zu planen, muss zunächst einmal ermittelt werden, wie wertvoll die Naturfläche ist, was für Schäden eine Bebauung mit sich bringen würde und wie teuer der Ausgleich wird. Solche Fragen werden in einem Umweltgutachten geklärt. 2017 war in einer Kartierung zum Flächennutzungsplan der Stadt ein Teil der Planungsfläche als Grünland kartiert worden, was eine teure Kompensation zur Folge gehabt hätte.

In dem Gutachten (2019) wurde jedoch die Grünlandfläche plötzlich als Ackerland deklariert, was bei einer Versiegelung weniger teuer im Ausgleich wird. Weil das Gutachten von 2019 fachlich unhaltbar war, wurde 2022 ein zweites erstellt. Das BfnS spricht in einer solchen Situation von einem Gefälligkeitsgutachten: ein Gutachten mit schweren fachlichen Mängeln, das ein für die baupolitischen Ziele der Verwaltung erwünschtes Ergebnis abliefert.

Der Ortsrat wollte beide Umweltgutachten 2022 einsehen, was von der Verwaltung mit der Ausrede “unpassend” abgelehnt wurde. Diese Ausrede war vollkommen unverständlich, da die Gutachten bereits Wochen vorher einem Rechtsanwalt zugeschickt worden waren, der sie problemlos dem BfnS zukommen ließ. Es zeigte sich, dass auch das neue Gutachten mit groben Fehlern und Mängeln behaftet war, welche das BfnS in langen Ausarbeitungen der Verwaltung zukommen ließ. So wurden z.B. nur 8 Vogelarten erfasst. Die Rote Liste über gefährdete Vogelarten fehlte vollkommen. Laut Umweltgutachten (2022) gab es fälschlicherweise keinen Schutzstatus für das „Sonstige mesophile Grünland“ und folglich auch keinen Biotopverbund. Im Umweltausschuss im Februar 2023 kam es zu einer grotesken Situation, in der die Verwaltung argumentierte, es handele sich bei den Papieren, die mit “Umweltgutachten” überschrieben waren, nicht um Umweltgutachten, sondern um “Ersteinschätzungen”, sie aber ein neues Umweltgutachten in Auftrag geben wollte.

Im Ortsrat am 23.11.2023 berichtete die Verwaltung erneut von einem neuen Umweltgutachten, ohne es vorzustellen – auch hier mussten Einwohner trotz eindeutiger Gesetze zur Informationsfreiheit wieder Rechtsanwälte einschalten, um Wochen später die Papiere zu erhalten. Es stellte sich heraus, dass es sich lediglich um Erfassungen von Hamster-, Haselmaus- und Fledermaus-Populationen handelte. Die vielen anderen monierten Mängel der ursprünglichen Umweltgutachten wurden nicht behoben.

“Es kommt uns so vor, wie wenn jemand einen platten Fußball ersetzen soll und mit drei Tennisbällen ankommt, mit dem Argument, damit könne man doch auch Fußball spielen”, so Erhard Langkeit, Mitglied des Ortsrates, der fordert, auch die weiteren Mängel anzugehen.

“Mehrmals hat die Verwaltung die mit öffentlichen Geldern erstellten Gutachten den Interessierten erst nach dem Einschalten von Anwälten zukommen lassen. Der Informationsanspruch steht nach der Gesetzeslage allen zu – was die Verwaltung bei diesem Bauprojekt immer wieder missachtet”, ergänzt Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Bauausschusses.

Schon heute sind deutliche Parallelen zum Verhalten der Verwaltung in der IWF-Bauleitplanung am Nonnenstieg erkennbar. Dort wurde 2012 eine Baumkartierung vorgelegt, welche keiner Prüfung standhielt. Die Verwaltung sagte zu, zum Auslegungsverfahren eine korrekte Biotopkarte vorzulegen – was dann am 07.11.2013 nicht eingehalten wurde. Die dort vorgelegte Karte enthielt die alte Biotopkarte in unveränderter Form. Für Nikolausberg befürchtet das BfnS, dass genauso vorgegangen wird.

“Es ist erschreckend, wie die Verwaltung über Jahre hinweg die von ihr zu vertretene nachhaltige Stadtentwicklung selbst ad absurdum führt, um möglichst geringe Kosten bei den Ausgleichsmaßnahmen für den Investor zu verursachen”, so Erhard Langkeit.

Im Gegensatz zur von vornherein investorengesteuerten Stadtplanung im IWF-Großbauprojekt wird in Nikolausberg bereits seit sieben Jahren erfolglos nach einem Investor gesucht. Ursachen dürften die hohen Baupreise und die ungünstige Lage im Außenbereich am verkehrlich suboptimal angeschlossenen äußersten Ortsrand sein.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: BfnS begrüßt Bürgerentscheide zum Radverkehr

Das BfnS begrüßt Bürgerentscheide zum Radverkehr als Instrument der Mitbestimmung.

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung begrüßt es als einen großen Erfolg, dass es mit dem Göttinger Radentscheid der Klimaschutzgruppe GöttingenZero und ihren vielen Unterstützern gelungen ist, zum ersten Mal den Einwohner*innen Göttingens die Möglichkeit zu eröffnen, bei einem kommunalen Sachthema nicht nur angehört zu werden, sondern eigenverantwortlich selbst die Entscheidung zu treffen.

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“Ich kann das nur ausdrücklich begrüßen, zumal es sich mit dem Radverkehr um ein wichtiges Thema der Nachhaltigkeit in der Göttinger Stadtentwicklung handelt”, so Werner Schulze, Mitglied des Bündnisses.

Für die beiden Bürgerbegehren des Radentscheids mussten für jedes einzelne der beiden Begehren 6813 gültige Unterschriften auf Papier gesammelt werden – diese Zahl wurde in beiden Fällen um 1500 übertroffen*. Diese Zahlen entsprechen fast 10 % der wahlberechtigten Göttinger Bevölkerung und übertreffen alles, was es bisher gegeben hatte. Keine Petition kam bisher nur annähernd in diesen Bereich. Das 2021 in der schöneren Jahreszeit durchgeführte Bürgerbegehren zur Klimaneutralität zählte 7686 gültige Unterschriften bei einer damals höheren Bevölkerungszahl und pandemiebedingt längerer Sammelzeit.

“Mitbestimmung ist das A und O in einer Demokratie. Diesen Radentscheid an die Wahlurne zu bringen ist sicherlich der bislang größte Erfolg der Göttinger Klimaschutzbewegung. Dass es so viele Unterschriften wurden, schreibe ich den schweren Defiziten in der städtischen Verkehrspolitik zu und dem Wunsch in weiten Teilen der Bevölkerung, die nicht mehr zeitgemäße Strategie des Mischverkehrs aufzugeben und Fahrrad und Auto auf den stark befahrenen Straßen verkehrsräumlich zu trennen”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Die Kernforderungen der beiden Bürgerentscheide werden vom BfnS ausdrücklich mitgetragen. Auf stark befahrenen Straßen müssen die Fahrspuren von Fahrrad und Auto mechanisch durch eine Leitschwelle getrennt werden (gesicherte Fahrradspuren – Protected Bike Lanes), sodass Fahrräder nicht mehr bedrängt werden und Autos nicht mehr gezwungen werden, lange Strecken hinter langsamen Fahrrädern herfahren zu müssen.

links: Protected Bike Lane in der Ruhrstraße in Witten (Foto: Andreas Müller |
rechts: Mechanische Leitschwellen in der Bleichstraße in Darmstadt (Foto: Adl252)

Mechanische Leitschwellen unterschiedlicher Bauart trennen die Spuren von Fahrrad und Auto und schaffen Verkehrssicherheit auf Durchgangsstraßen in eng bebauten Städten.

* Die Zahl von 8378 gültigen Unterschriften für das Bürgerbegehren 1 wurde in der Tagesordnung des Rates vom 12.04.2024 unter TOP 21 als die am 08.04.2024 vom Verwaltungsausschuss festgestellte Zahl angeführt. Für das zweite Bürgerbegehren waren am 12.02.2024 fast genauso viele Unterschriften abgegeben worden. Die Verwaltung hatte ursprünglich vor, den ersten Bürgerentscheid vom Rat per Beschluss abwenden zu lassen, hat diese Vorlage aber am heutigen Dienstag zurückgezogen.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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