PM: ADFC-Fahrradklimatest

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung sieht das Ergebnis des ADFC-Fahrradklimatests als eine weitere Bestätigung dafür, dass die Göttinger Bevölkerung zunehmend unzufrieden mit der kommunalen Radverkehrspolitik ist. Die Hauptforderungen des Radentscheids nach Trennung von Fahrrad und Auto auf engen Hauptstraßen mit Mischverkehr müssen umgesetzt werden.

Sowohl in der Gruppe der ähnlich großen Städte als auch im Vergleich mit allen deutschen Großstädten fällt Göttingen im Ranking immer weiter zurück. Göttingen lag 2020 mit einer Schulnote von 3,27 noch auf Platz 1 im Ranking der Städte mit 100.000-200.000 Einwohnern und auf Platz 3 unter allen 82 Großstädten. Nun schafft es Göttingen mit der Note 3,61 und Platz 4 erstmals seit 2012 nicht mehr aufs Podium und mit Platz 11 auch erstmals seit 2012 nicht mehr unter die Top 10 der deutschen Großstädte. Die fahrradfreundlichsten Großstädte sind Münster, Freiburg (das Deutschlands ersten überdachten Radweg gebaut hat) und Karlsruhe.

“Wer nichts tut, wird nach unten durchgereicht. Eine Stadt, die nichts tut, wird von Städten, die sich sichtbar mehr Mühe geben, überholt. Städte wie Frankfurt oder Darmstadt haben nun erstmals bessere Noten als Göttingen – nicht umsonst wurden im Radentscheid vorbildliche Beispiele aus genau diesen Städten angeführt. Das Hauptproblem in Göttingen ist, dass die Verwaltungsspitze sich nach wie vor scheut, Verkehrsflächen, die bislang dem Auto vorbehalten sind, für einen sicheren Radverkehr zur Verfügung zu stellen, und Fahrrad und Auto zu trennen. Dringend notwendig sind Einbahnstraßensysteme wie zum Beispiel im System Friedländer Weg/Merkelstraße, damit auch Kinder und ältere Menschen zwischen den Stadtvierteln sicher Radfahren können”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Die Noten im Test fallen generell sehr schlecht aus. Eine bessere Note als 3 erhält außer Münster (2,97) keine Großstadt in Deutschland. Unter den kleineren Städten liegen Tübingen (2,77) und Baunatal (2,53) auf den Spitzenplätzen.

Nicht nur der Platz im Ranking, auch die Noten werden in Göttingen dramatisch schlechter. Mit einer Ausnahme haben alle Städte, die 2022 unter den Top 10 der Großstädte lagen, 2024 eine bessere Bewertung erhalten als 2022. Göttingen ist die einzige Stadt unter den Top 10 von 2022, deren Note sich verschlechtert hat – von 3,51 auf 3,61.  Dieser Rückfall ist außergewöhnlich deutlich. Nur sechs Großstädte verschlechtern sich seit 2022 um eine Zehntel-Schulnote oder mehr (Berlin, Gütersloh, Heilbronn, Ludwigshafen, Trier). Die meisten Großstädte verbesserten sich. Insgesamt fielen die Schulnoten in allen Städten im Schnitt um 0,04 Noten besser aus als 2022. 

Die Noten auf die einzelnen Fragen zeigen, wo in Göttingen ganz besondere Probleme liegen. Bei der Frage nach den Fahrraddiebstählen erreicht Göttingen eine Note von 5,6. Unter den 2214 Werten aller 27 Fragen von 82 Großstädten gibt es nur einen einzigen Wert, der noch näher an der 6 liegt (Krefeld mit 5,7 bei Frage 19 nach der Oberfläche der Radwege). Besonders schlechte Werte werden seit Jahren für die Führung an Baustellen ermittelt – die Note liegt genau wie 2022 bei 4,5 und zeigt, dass sich nichts verändert hat. 16 Großstädte machen das anscheinend besser als Göttingen, darunter sogar Berlin. Münster als Spitzenreiter bekam die Note 3,2. Vielleicht kann Göttingens Baudezernat sich dort mal erkundigen, warum das so ist.

Besonders stark verschlechtert haben sich die Noten auf die Frage nach der “Fahrradförderung in jüngster Zeit” (von 2,8 in 2020 auf 3,5 in 2024) sowie die Frage zum Winterdienst (von 3,0 auf 3,7). Immer schlechtere Noten gibt es für die Radwege: Für das Fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen sank die Bewertung in 4 Jahren (2020-2024) von 3,5 auf 4,0, ebenso bei der Bewertung der Oberflächen der Radwege. Bei der Breite der Radwege sank die Note von 3,7 auf 4,2.

Die besonders schlechte Bewertung für die jüngste Radverkehrspolitik der Stadt bestätigt noch einmal das Votum des Radentscheids und die Unzufriedenheit mit der städtischen Radverkehrspolitik. Die mangelnde Umsetzung des Radentscheids hat vermutlich nur wenig zu den schlechten Noten beigetragen, da der Test bereits im Herbst 2024 beendet war. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht so deutlich sichtbar wie jetzt, dass der Radentscheid in so gut wie allen Punkten im gesamten ersten Jahr nicht sichtbar umgesetzt wurde.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –

PM: Jahrestag des Göttinger Bürgerentscheids – 09. Juni 2025

Jahrestag des Göttinger Bürgerentscheids: Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung fordert die Umsetzung der Vorgaben

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung fordert, den Bürgerentscheid vom 09.06.2024 umzusetzen. Bislang wurde noch nichts sichtbar umgesetzt außer 150 m Protected Bike Lane an der Reinhäuser Landstraße. Das entspricht weniger als 1 % der Vorgaben, die mit dem Bürgerentscheid rechtlich bindend beschlossen wurden.

Deutlich sichtbar ist allerdings, dass die Verwaltung die wenigen im Rathaus vorhandenen Kapazitäten bei Radverkehrsplanung, Tiefbau und Verkehrsbehörden für ganz andere Radverkehrsprojekte eingesetzt hat, und zwar für solche, die die SPD-geführte Verwaltungsspitze bevorzugt und die nicht im Bürgerentscheid stehen. Einfach ausgedrückt: die Verwaltung verfolgte ihre eigenen Ziele und missachtete dabei den Bürgerentscheid.

Von den 34 Einzelvorgaben des Bürgerentscheids lassen sich 13 als unmittelbar umzusetzende Beschlüsse bezeichnen, davon sind etwa 10 quantifizierbar, ihre Auswertung lässt sich also in Zahlen oder Prozenten ausdrücken.

Die wichtigste Forderung im Radentscheid, die Trennung von Fahrrad und Auto auf stark befahrenen Durchgangsstraßen, wurde bislang nicht umgesetzt. Da die Göttinger Straßenräume zu eng sind, müssten hierzu, wie im Friedländer Weg und in der Merkelstraße (diese sind im Radentscheid 1 konkret als Beispiel aufgeführt), Einbahnstraßensysteme gebildet werden, um den Radverkehr sicher und getrennt vom Auto auf Protected Bike Lanes führen zu können.

Die Stadt hat zwar auf einer Länge von 150 m eine Protected Bike Lane an der Reinhäuser Landstraße in Höhe des Neuen Rathauses eingerichtet und damit in diesem Punkt 10 % der Vorgabe erfüllt, jährlich 1,5 km Protected Bike Lanes einzurichten. Dies ist jedoch die einzige Maßnahme, die dem Radentscheid Rechnung trägt.

Bei den 12 anderen auswertbaren Einzelvorgaben des Radentscheids wurden jeweils 0 % umgesetzt:

  • 0 km Trennung von Fahrrad und Auto bei Mischverkehr auf Hauptstraßen
  • 0 Maßnahmen zur Ertüchtigung bestehender Fahrradstraßen nach Bürgerentscheid-Vorgaben
  • 0 Ertüchtungen von Kreuzungen (Vorgabe im Bürgerentscheid: 2 pro Jahr)
  • 0 sogenannte Bettelampeln ausprogrammiert
  • 0 von 63 Fahrrad-Grünpfeilen installiert
  • 0 m Dooring-Zonen nach den Vorgaben des Bürgerentscheids abmarkiert
  • 0 Überdachungen von Fahrrad-Abstellanlagen angebracht
  • 0 Wegweisungen von Fahrrad-Nebenstrecken ausgewiesen (eine wurde beantragt, in Geismar)
  • 0 zusätzliche Fahrradbügel in der inneren Fußgängerzone installiert
  • Kein neuer Winterdienstplan wurde erstellt
  • An Baustellen keine gleichberechtigte Behandlung der Verkehrsarten
  • Keine Änderung der Prioritätensetzung beim Einsetzen von Personal der Stadtverwaltung

In der Gesamtansicht ergibt sich eine quasi komplette Nichtumsetzung des Bürgerentscheids ein Jahr nach dessen Verabschiedung. Das BfnS sieht darin einen Rechtsbruch. Bürgerentscheide sind für eine Verwaltung rechtlich bindend und müssen umgesetzt werden.

“Oberbürgermeisterin Broistedt (SPD) hat vor dem Abstimmungstermin massiv Wahlkampf gegen den Radentscheid gemacht, sie hat der Initiatorin sogar das Plakatieren im öffentlichen Raum verboten – und hinterher lässt sie ihn nicht umsetzen. Das ist zwar konsequent und verständlich, aber ich halte es für rechtswidrig. Aus gutem Grund muss eine Verwaltungsspitze sich im Wahlkampf neutral verhalten – denn sie ist hinterher verpflichtet, den Mehrheitsbeschluss umzusetzen, egal wie er ausgeht. Genau das macht sie nun nicht, sie missachtet also einen rechtsverbindlichen Bürgerentscheid. Ohne Konsequenzen dürfte das auf Dauer nicht bleiben”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Broistedt hatte im Wahlkampf zudem mit falschen Zahlen zur Kostenschätzung Stimmung gemacht und behauptet, Ausgaben in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Feuerwehr müssten gekürzt werden – und nun hat sie bislang überhaupt kein Geld ausgegeben für die Umsetzung des Radentscheids. Die 150 m Protected Bike Lane wurden im Rahmen einer Baustelle sowieso eingerichtet, sie wird hinterher nur verstetigt. Über 30 Millionen Euro hat die Bevölkerung für die Trennung von Fahrrad und Auto und andere Vorhaben bis 2030 bewilligt.

Am schwerwiegendsten ist der letzte Vorgabenpunkt aus der Liste. Die Verwaltung hat den Großteil der für Radverkehrsplanung zur Verfügung stehenden Kapazitäten in Maßnahmen eingesetzt, die nicht dem Bürgerentscheid entsprachen. Sie kann nicht behaupten, für die Umsetzung des Bürgerentscheids habe kein Personal zur Verfügung gestanden.

Bis zum 17.12.2024 wurden mit genau diesem Personal über 400 Stellungnahmen zum umstrittenen Gartetalradweg abgearbeitet – in dieser Zeit hätte schon längst mit der Umsetzung des Bürgerentscheids begonnen werden müssen.

Für Fahrradstraßen (Hospitalstraße, Bühlstraße) wurde im Herbst 2024 ein Fördermittelantrag gestellt und Planungen eingeleitet. Fahrradstraßen sind nicht Teil des Bürgerentscheids, dessen Ziel die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen war. Kinder müssen auf einer Fahrradstraße, die verkehrsrechtlich eine ganz normale Kfz-Straße darstellt, auf dem Gehweg fahren. Sie hilft Familien mit Kindern überhaupt nicht.

Die Abmarkierung blauer Dooring-Zonen am Schildweg war ein teurer Fehlversuch, der den Radentscheid-Vorgaben in den entscheidenden Punkten zur Farbe und Breite nicht entsprach (weiß und 0,75 m breit wie in Frankfurt). Für problematisch hält das BfnS auch Aussagen der Verwaltung aus den letzten Monaten, bestimmte Beschlusspunkte des Bürgerentscheids aus politischen Gründen gar nicht umsetzen zu wollen. Hierzu zählen die Abschaffung der politisch höchst umstrittenen Bettelampeln und die vom Ortsrat Geismar geforderte Ausschilderung einer Fahrrad-Nebenstrecke in die Innenstadt.

Das BfnS ist der Ansicht, dass die SPD-geführte Verwaltungsspitze in diesen Punkten keinen politischen Handlungsspielraum hat und die Beschlüsse auch dann umsetzen muss, wenn sie politisch eine andere Abwägung von Interessen und Prioritäten bevorzugen würde.

Das BfnS fordert die Umsetzung des Bürgerentscheids in all seinen Punkten.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: Unverständnis über Ablehnung eines Ratsantrags zur Verkehrsberuhigung in Geismar

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung bedauert, dass ein von der USE-Ratsgruppe und dem BfnS eingereichter Ratsantrag zu einer Verkehrsberuhigung in Geismar im Rat am 13.05.2025 ohne jede Begründung pauschal abgelehnt wurde.

Dabei ging es nur um eine Überweisung in einen Fachausschuss, in dem BfnS und USE-Ratsgruppe kein Antragsrecht haben. Dort hätte fachlich darüber diskutiert werden können.

Wenn Abgeordnete keinen Sitz in einem Fachausschuss haben, können Anträge zur Überweisung im Rat eingebracht werden. Das wurde im Rat bislang kollegial gehandhabt und erforderte keine ellenlangen Ratsreden. Unter den Ratsfraktionen war abgesprochen, dass solche Anträge nicht einfach ohne ein Wort der Begründung abgelehnt werden.

In der vergangenen Ratssitzung am Freitag 13.05.2025 lehnten CDU, SPD und Teile der Grünen mehrheitlich die Überweisung eines Antrags zur Verkehrsberuhigung in einem Wohngebiet in Geismar in den Feuerwehr- und Ordnungsausschuss ohne jede Begründung ab.

USE-Ratsgruppe und BfnS hatten beantragt, in der Wohnstraße Kampstraße-Auf dem Paul rechts vor links einzuführen und die bestehende Vorfahrtsregelung, die in einer Tempo 30-Zone heute ohnehin nicht mehr zulässig ist, aufzuheben. Dies würde bewirken, dass die Autos im Pendlerverkehr, die teilweise mit 60 durch das Wohngebiet fahren, bei jeder Einmündung abbremsen müssten. Die Maßnahme wäre geeignet, den Verkehr zu beruhigen – das sahen 2018 auch die Parteien im Ortsrat so. Busfahrer müssten etwas weniger abbremsen, weil diese über die parkenden Autos an den Einmündungen blicken könnten und früh erkennen könnten, ob ein Auto von rechts kommt.

Die Ablehnung von SPD und Grünen ist erstaunlich, da diese beiden Parteien im Ortsrat Geismar 2018 schon einmal dieselbe Maßnahme beantragt hatten, was von der Verwaltung – genau wie alle anderen Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in diesem Gebiet, abgelehnt worden war. Ein Ortsrat hat zwar Antragsrecht, aber wenn die Verwaltung die Maßnahme ablehnt, sind die Handlungsmöglichkeiten eines Ortsrats erschöpft. Nur der Rat käme dann noch weiter. Das Problem der ungebremsten Raserei im Wohngebiet blieb bestehen. Viele Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie sie nicht an der gefährlichen Straße zu Fuß zur Schule gehen lassen wollen.

Die Verwaltung hatte den Vorstoß der Verwaltung 2018 abgelehnt, weil die Bequemlichkeit des Busfahrens über die Sicherheitsbedürfnisse der Schulkinder gestellt wurde. Diese Begründung ist mit dem Bürgerentscheid inzwischen hinfällig geworden: Die Bedürfnisse des Busses dürfen nicht mehr über die Sicherheit der Fußgänger gestellt werden. Im zuständigen Feuerwehr- und Ordnungsausschuss hätte die Sachlage neu bewertet werden können. SPD und Grüne verhinderten mit der Abstimmung im Rat, dass im Fachausschuss überhaupt über das Problem gesprochen werden kann.

“Ich finde das Verhalten dieser Parteien unfassbar. Es hat weder etwas mit Bürgernähe noch mit einer an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierten Verkehrspolitik zu tun. SPD und Grüne stellen ihre eigenen parteipolitischen Befindlichkeiten über Sachentscheidungen”, so Sigrid Runge (BfnS), Mitglied des Vorstandes.

“Absprachen unter Parteien werden hier genausowenig eingehalten wie im Bundestag. SPD, CDU und Grüne geben derzeit im Rat kein gutes Bild ab”, ergänzt Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Eine erstaunliche Parallele hatte sich am 06.12.2018 bei einem ähnlichen Antrag im Bauausschuss zur Installation von Fahrradbügeln an der Verwaltungsstelle in Weende zugetragen. Nachdem ein Ortsratsbeschluss über ein Jahr lang nicht umgesetzt wurde und der Ortsrat keine Handlungsmöglichkeit mehr hatte, sprach sich die SPD im Bauausschuss gegen einen von Francisco Welter-Schultes eingebrachten Antrag aus, die Fahrradbügel zu installieren. Zur Abstimmung kam es nur deswegen nicht, weil es die Verwaltung selbst war, die nachgab und die Installation in der Sitzung zusagte, womit der Antrag erledigt war. Kurz darauf wurde die Maßnahme umgesetzt.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: Ratsantrag zur Einleitung eines neuen Bürgerentscheids

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung und die USE-Ratsgruppe bringen am 14.03.2025 einen Ratsantrag ein mit dem Ziel, einen neuen Bürgerentscheid zum Thema Radverkehr in die Wege zu leiten und die wesentlichen Punkte des mit 54 % angenommenen Bürgerentscheids (Radentscheid 1) vom 09.06.2024 außer Kraft zu setzen. 

Dies ist die einzige legale Möglichkeit, die der Stadt bleibt, wenn sie in der Umsetzung des Radentscheids weiter so verfahren will, wie es sich ein Jahr nach Abgabe der Unterschriften herauskristallisiert. Spätestens seit der Umweltausschuss-Sitzung am 25.02.2025 ist klar, dass die Verwaltung nicht plant, die erforderlichen Prüfungen der Hauptforderungen nach Trennung von Fahrrad und Auto auf stark befahrenen Straßen in die Wege zu leiten. 

“Der Göttinger Radentscheid legt den Schwerpunkt auf die stark befahrenen Straßen, Schaffung von geschütztem Verkehrsraum durch Einrichtung von 1,5 km Protected Bike Lanes pro Jahr auf wichtigen Abschnitten im Netz und Ausweisung von Einbahnstraßen dort, wo der Raum nicht ausreicht. Dies zu prüfen lehnt die Stadt ab. Zusammen mit weiteren Beschlusspunkten, die von der Stadt ebenfalls abgelehnt werden, ergibt sich daraus in der Summe ein Bild der Nicht-Umsetzung des Bürgerentscheids. Über 27.000 Menschen in unserer Stadt haben am 09.Juni 2024 weitgehend umsonst mit Ja gestimmt”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Eine Verwaltungsspitze kann nicht einfach eigenmächtig entscheiden, einen Bürgerentscheid im Kern nicht umzusetzen. Sie ist vom Gesetz her (NKomVG § 85 Abs. 1 Satz 2) zur Ausführung verpflichtet und muss die erforderlichen Prüfungen hierzu unverzüglich in die Wege leiten, wenn sie keine sachliche Begründung für eine Verzögerung hat.

Oberbürgermeisterin Broistedt (SPD) hatte schon vor der Abstimmung im Juni 2024 deutlich gemacht, dass sie die Hauptzielrichtungen für falsch hält. Die Bevölkerung sah das anders. Für eine Nichtumsetzung sieht das Gesetz nur die Möglichkeit vor, einen neuen Bürgerentscheid durchzuführen, welcher die Vorgaben des angenommenen Bürgerentscheids wieder abändert oder aufhebt (NKomVG § 33 Abs. 6 Satz 2). Vor diesem Hintergrund wird der Ratsantrag eingebracht. Stimmt der Rat nicht zu, muss die Verwaltung sich um die stark befahrenen Straßen kümmern und Einbahnstraßen ausweisen, damit Fahrräder auf Protected Bike Lanes sicher fahren können.

Mangel an Personal und Geld kann dann nicht als Grund angeführt werden, wenn die Verwaltung die vorhandenen Resourcen, wie im Umweltausschuss dargelegt, für über 70 andere Projekte verwendet, die sie selber bevorzugt. Neben Straßenplanungen für Neubaugebiete am Stadtrand sind Mittel für neue Fahrradstraßen eingeplant, die nirgends im Radentscheid gefordert werden – unter anderem, weil sie für Kinder und ältere Menschen keinen geschützten Verkehrsraum bieten. Fahrradstraßen dienen eher der Selbstdarstellung der Stadt und bringen keinen Gewinn an Sicherheit.

“In Deutschland kam es bislang nur selten vor, dass eine Verwaltung einen Bürgerentscheid mit konkret formulierten Inhalten hinterher in der Hauptzielrichtung nicht umsetzen wollte. Die Ankündigung von Kürzungen freiwilliger Leistungen bei Kultur, Sport, Soziales und Feuerwehr wirkt heute wie ein Wahlkampftrick einer Oberbürgermeisterin, die im Wahlkampf zur Neutralität verpflichtet war. Schon diese einseitige Parteinahme und das Plakatierverbot im öffentlichen Raum waren Vorgänge, zu denen mir erfahrene Experten in Deutschland keine Präzedenzfälle nennen konnten. Das strikte Festhalten am Mischverkehr auf stark befahrenen Straßen gegen den Willen von 27000 Menschen geht zu weit”, so Welter-Schultes. 

Das Vertrauen in die Demokratie wird geschwächt, wenn der Wille der Bevölkerungsmehrheit einfach ignoriert wird, indem die Kernpunkte nicht umgesetzt werden. Um ehrlich zu bleiben, sollten diese Menschen noch einmal befragt werden, ob sie damit einverstanden sind, dass auf dem Friedländer Weg und anderen stark befahrenen Straßen der Mischverkehr bestehen bleibt.

Auch bei einem neuen Bürgerentscheid zur Aufhebung der Kernforderungen aus dem Radentscheid 1 müsste eine Mehrheit zustimmen und das Quorum erreicht werden (mindestens 20 % der Wahlberechtigten müssen mit Ja stimmen).

“Ich selber werde gegen diesen Antrag stimmen – wenn die Ratsmehrheit ihn ebenfalls ablehnt, bleiben die aufgezählten Kernforderungen ausdrücklich bestehen. Dann muss die Oberbürgermeisterin Kapazitäten in der Verkehrsplanung umschichten, die neuen Fahrradstraßen vielleicht ausklammern und in jedem Fall die Bildung von Einbahnstraßen prüfen – sicherlich auch auf dem Friedländer Weg”, so Welter-Schultes.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –

PM: BfnS kritisiert Missachtung des Bürgerentscheids

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung kritisiert die Missachtung des Bürgerentscheids zum Radverkehr.

Spätestens seit der Umweltausschuss-Sitzung vom 25.02.2025 ist klar: Die Stadt weigert sich, die Kernforderungen des mit 54 % angenommenen Bürgerentscheids vom Juni 2024 umzusetzen und damit dem Willen der Göttinger Bevölkerung zu entsprechen. 

Über 27.000 Menschen hatten dafür gestimmt, eine grundsätzliche Wende in der Göttinger Verkehrspolitik einzuleiten, Fahrrad und Auto auf vielbefahrenen Durchgangsstraßen zu trennen und hierfür Protected Bike Lanes einzurichten – und dort, wo der Raum nicht ausreicht, Einbahnstraßen auszuweisen. Als Beispiel wurde im Radentscheid 1 das System Friedländer Weg/Merkelstraße genannt, die vergleichbar mit vielen anderen Städten für den Autoverkehr als Einbahnstraßen in gegenläufiger Richtung geführt werden können. 

Konkret sollten bis 2030 pro Jahr 1,5 km Protected Bike Lanes entstehen, dazu sollten 2 Kreuzungen pro Jahr fahrradfreundlich ertüchtigt werden. Ebenfalls beschlossen wurde die Abschaffung aller sogenannten Bettelampelschaltungen (wenn Autos Grün bekommen, darf parallel die Fußgängerampel nicht Rot bleiben, sondern muss wie jahrzehntelang üblich, auch Grün erhalten).

Die einzelnen Beschlussteile des Bürgerentscheids richteten sich größtenteils an die Abteilung für Verkehrsplanung im Rathaus, die am 25.02.2025 in einer Tabelle ihre Prioritätenliste für die Zeit bis Ende 2027 vorgestellt hat. Daraus geht nun hervor, dass weder die Trennung von Fahrrad auf Auto auf Durchgangsstraßen mit Einrichtung von Protected Bike Lanes noch der Umbau der Kreuzungen eingeplant werden.  Planungen zu Protected Bike Lanes sind enthalten, beziehen sich aber nur auf kurze Abschnitte. Nach Mitte 2026 sind keine weiteren Planungen zu Protected Bike Lanes vorgesehen, gar keine für Einbahnstraßen. Was nicht geprüft wird, wird folglich auch nicht geplant und umgesetzt. 

Auf Nachfrage wirkte Baudezernent Frithjof Look fast hilflos, als er erklärte, ihm würden keine weiteren Strecken zu Protected Bike Lanes mehr einfallen, die Straßen seien zu eng.  Die Ausweisung von Einbahnstraßen würde den Raum schaffen, soll aber gar nicht erst geprüft werden. Mit der kritiklosen Zustimmung aller Ratsfraktionen zur Tabelle wurde 8 Monate nach dem Bürgerentscheid klargestellt, dass dessen Hauptforderungen nicht umgesetzt werden. Viele tausend Wahlberechtigte haben damit umsonst an der Abstimmung teilgenommen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde zudem erläutert, die Abschaffung der Bettelampeln werde dort nicht umgesetzt, wo die Verwaltung eine dem Bürgerentscheid entgegenstehende Abwägung trifft und die Bedürfnisse des Autoverkehrs über die Sicherheitsbedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs stellt. Die Abwägung unterliegt einer politischen Entscheidung. Die Bevölkerung hat in ihrer Abwägung dem Fuß- und Radverkehr den Vorzug gegeben und in Kauf genommen, dass Autos etwa 5-10 Sekunden länger warten müssen. Die Verwaltung respektiert diese Vorgabe kategorisch nicht und folgt, unterstützt von den Ratsfraktionen, ihrer eigenen politischen Abwägung. Diese bevorzugt den Autoverkehr.

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung sieht darin Verstöße gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).  Eine Stadtverwaltung kann keine politische Abwägung treffen oder den Ratsfraktionen unterbreiten, die einem Bürgerentscheid widerspricht. Sie hat diesen Handlungsspielraum nicht und muss das ausführen, was der Bürgerentscheid verbindlich vorgibt. Tut sie es nicht, missachtet sie den demokratisch gefassten Beschluss der Bevölkerung. 

Oberbürgermeisterin Broistedt (SPD) hatte im Vorfeld Wahlkampf gegen den Radentscheid gemacht – nun lässt sie das gegen ihren Willen gefasste demokratische Votum nicht umsetzen. 

Die Parteien im Umweltausschuss stimmten der Planungsskizze bis 2027 einstimmig zu, sodass die Verwaltung nun so vorgehen wird.  Im Gesetz (NKomVG § 33 Absatz 6 Satz 2) steht jedoch, dass ein Bürgerentscheid innerhalb von zwei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid aufgehoben werden kann, nicht einfach eigenmächtig durch die Verwaltung oder durch einen Beschluss der Parteien im Rat.

“Einen demokratisch gefassten Bürgerentscheid zu missachten, dessen Kernvorgaben einfach zu ignorieren und ihre Umsetzung nicht einmal zu prüfen, ist die größte Respektlosigkeit, die eine Verwaltungsspitze ihrer eigenen Bevölkerung entgegenbringen kann”, so Sigrid Runge, Mitglied des Vorstandes des BfnS.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: BfnS für stadtweites Böllerverbot

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung setzt sich für ein stadtweites Böllerverbot an Silvester ein.

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung setzt sich dafür ein, das Verwenden von Pyrotechnik an Silvester in der gesamten Stadt in einer Allgemeinverfügung zu untersagen. Hierzu liegt zum 14.02.2025 ein gemeinsam mit der USE-Ratsgruppe eingebrachter Ratsantrag vor.

Feuerwerk an Silvester ist heute nicht mehr die liebenswerte Tradition, die sie früher einmal war. Feuerwerkskörper haben sich immer mehr zu gefährlichen Sprengsätzen entwickelt, die von vielen auch als solche begriffen werden und die nicht nur immer größere Schäden anrichten, sondern auch zunehmend gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und Rettungsdienste gerichtet werden. 

Die raue Stimmung in den sozialen Medien wird an Silvester auf die Straße getragen, wo Sprengsätze auch ungeniert gegen öffentliches Eigentum eingesetzt werden. Dieses Jahr wurde eine nagelneue Rutsche auf einem Spielplatz im Ostviertel zerstört, die von Göttinger Firmen finanziert wurde – 15.000 Euro Schaden. Es kann so nicht weitergehen.

Eine Petition für ein bundesweites Böllerverbot wurde innerhalb weniger Tage von über 2 Millionen Menschen unterzeichnet – die mit Abstand erfolgreichste Petition in der bundesdeutschen Geschichte. Immer mehr Menschen möchten, dass dieser Zustand endlich ein Ende hat. In Österreich ist das Verwenden von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen bereits seit 2010 untersagt.

“Feuerwerke sollten nur von professionellen Pyrotechniker*innen betrieben werden”, heißt es in der Begründung des Ratsantrags. Denkbar wäre ein von Profis betriebenes Feuerwerk zu Mitternacht im öffentlichen Raum, wie es auch zu anderen festlichen Anlässen angeboten wird.

Böllerverbote sind Allgemeinverfügungen und müssen sich nach gerichtlichen Entscheidungen auf bestimmte Straßenzüge konzentrieren und haarklein begründet werden – doch die Gefahren haben sich inzwischen auf ganze Stadtgebiete ausgeweitet. Auch die Gerichte werden – und darauf zielt der Ratsantrag – ihre Bewertungen an die geänderten Bedingungen der heutigen Zeit anpassen müssen. Es gibt nicht genug Polizei, um den immer häufigeren Missbrauch der Sprengkörper in der gesamten Großstadt in Grenzen zu halten. Das Risiko, dass es zu Schäden kommt und Einsatzkräfte mit Sprengkörpern angegriffen werden, ist immer weiter gestiegen. Ein stadtweites Böllerverbot lässt sich gut begründen. Freiheitsrechte enden dort, wo das Leben und die körperliche Unversehrtheit von anderen gefährdet werden.

Mit enormer Sprengkraft in der Silvesternacht zerstört: Nagelneue Rutsche am neuen Spielplatz auf den Schillerwiesen.

Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: Gartetalradweg-Ausbau

Das Büdnis für nachhaltige Stadtentwicklung sieht die Verantwortung für den gescheiterten Gartetalradweg-Ausbau beim Landkreis.

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung stellt sich in der Frage des auf Eis liegenden Ausbaus des Gartetalradwegs hinter die Stadt Göttingen. Diemardens Ortsbürgermeister Dirk Otter (SPD) hatte sich nach einer entsprechenden Ankündigung der Stadt Ende Juli “schockiert” gezeigt. Wenn die Stadtverwaltung das Projekt nun berechtigterweise auf Eis legt, dann liegt es auch daran, dass die Kreisverwaltung bei ihrer Planung die Wünsche einer Bürgerinitiative, des Göttinger Rates und des Ortsrates Geismar nicht berücksichtigt hatte – und mit einer kompromisslosen Planung provoziert hatte, dass weit über 400 Einwände im Planfeststellungsverfahren eingereicht wurden.

Hätten Ortsbürgermeister Otter und Kreisdezernentin Doreen Fragel, die ja durchaus mit der BI Gartetal Gespräche geführt hatten, die Lösungsvorschläge der BI aufgegriffen, die den in der Bevölkerung beliebten “Grüntunnel” auf einem etwa 400 m langen Teilabschnitt erhalten hätten, dann wären diese vielen Einwände nicht eingereicht worden und die nächsten Planungsschritte hätten schon längst durchgeführt werden können. Der Planungsvorgang verzögerte sich nur deswegen, weil die Stadt keine Personalkapazitäten hatte, diese vielen Einwände abzuarbeiten. Dass diese eingereicht wurden, lag definitiv nicht in der Verantwortung der Stadt. Die städtischen Gremien hatten die Wünsche der Bevölkerung berücksichtigt. Es war die Kreisverwaltung, die nicht offen für die konstruktiven Vorschläge der engagierten BürgerInnen war. Auf dem 400 m langen Teilabschnitt ging es allen Ernstes nur um 50 Zentimeter, den der Radweg dort hätte enger bemessen werden können, und der Grüntunnel wäre erhalten geblieben.

Es war bekannt, dass die Stadt jahrelang kaum Personal für Radwegplanung hatte. Das BfnS widerspricht entsprechend ausdrücklich der Kritik der Grünen im Kreistag, die Verzögerung sei ein Versagen der Stadtverwaltung. Es war die Kreisebene, die in ihrem Demokratieverständnis Defizite offenbarte. Mit den Menschen zu reden ist wichtig – aber ebenso wichtig ist es, zuzuhören und zu verstehen, dass Planungen nicht gänzlich ohne Kompromisse vonstatten gehen können. Kritische Akteure der BI hatten sich in Gesprächen vor Ort durchaus für einen sensiblen Ausbau des Gartetalradwegs ausgesprochen – und sich später sehr engagiert für den Radentscheid eingesetzt.

Radwegausbau ist wichtig – aber nicht, wenn dafür jahrelang Personal in einer Großstadt gebunden und dort die Modernisierung der jahrzehntelang vernachlässigten Radverkehrsinfrastruktur blockiert wird. Der Radentscheid hat nun der Stadt eine klare Aufgabenstellung zugewiesen. Wer in einer Demokratie nicht bereit ist, Kompromisse zu schließen bzw. anzubieten, stellt sich letztendlich selbst ein Bein. Auch Ortsbürgermeister Otter und der Ortsrat in Diemarden hätten sich das denken und frühzeitig auf die Kreisebene einwirken können. Durch das breite Engagement vieler BürgerInnen zeigte sich sehr früh, dass es weder in Diemarden noch in Geismar eine hohe Akzeptanz für eine Zerstörung des Grüntunnels im Gartetal gab. Wer engagierte BürgerInnen primär als Hindernis betrachtet und nicht als mögliche Bereicherung im Planungsprozess, und der Stadtverwaltung die schwierige Lösung der Akzeptanzproblematik aufbürdet, darf sich nicht beschweren, wenn es am Ende nicht weitergeht.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: Demokratische Legitimation in der Radverkehrspolitik

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung (BfnS) sieht die Ratsmehrheit in der Radverkehrspolitik nicht mehr demokratisch legitimiert.

Das BfnS hält nach dem Radentscheid-Abstimmungsergebnis die radverkehrspolitischen Ansätze der Initiatorengruppe GöttingenZero für demokratisch legitimiert. Die von der gewählten Ratsmehrheit bislang vertretene Radverkehrspolitik sieht das BfnS hingegen als überholt an. Zu diesem Schluss kamen die Mitglieder bei ihrem Plenumstreffen am 24.06.2024.

Der Teil 1 des Radentscheides erhielt am 09.06.2024 eine Zustimmung von 54 % und damit eine Mehrheit. Der Bürgerentscheid ist für die Verwaltung bindend. In der konkreten Ausgestaltung hat die Verwaltung einen relativ großen Handlungsspielraum, da der zweite Bürgerentscheid, der genau das konkret vorgeschrieben hätte, abgelehnt wurde. Welche Fahrradstraßen wo verbessert und welche Straßen als Protected Bike Lanes (1,5 km pro Jahr) ausgewählt werden, steht nun zur Auswahl.

Im Umweltausschuss am 20.06.2024 lehnte es die Verwaltung entschieden ab, auf die Radentscheid-Initiatoren zuzugehen. Gespräche werde es nicht geben. Für die Parteien des Haushaltsbündnisses sprach die FDP der Initiatorin des Radentscheides jede demokratische Legitimation ab, da sie nicht in den Rat gewählt sei. Ihre demokratische Mitwirkung sei am 09.06.2024 erloschen.

Das BfnS sieht das anders. Verwaltung, SPD, CDU und FDP hatten einen sehr verbissenen Wahlkampf gegen den Radentscheid geführt – und verloren. Gewonnen hat die Abstimmung die Klimaschutzgruppe GöttingenZero. Ein Bürgerentscheid korrigiert Ratspolitik und steht über einem Ratsvotum. Insofern macht es auch wenig Sinn, wenn die Umsetzung des Bürgerentscheids nun ausschließlich im Umweltausschuss eingebracht und dort mit den Verlierern der Abstimmung abgeklärt wird.

Erwiesenermaßen hat die Klimaschutzgruppe ein besseres Gespür dafür, welche verkehrspolitische Ausrichtung in der Bevölkerung bevorzugt wird. Im Fall des Gartetalradwegs zeigt sich, wie erfolglos und wie wenig handlungsfähig Verwaltung ist, wenn sie die Sorgen und Wünsche der Bevölkerung gänzlich ignoriert. Der erste Göttinger Bürgerentscheid sendet eine klare Botschaft: Für sichere Radwege soll nicht noch mehr Natur zerstört werden, sondern es sollen Verkehrsräume genutzt werden, die bislang dem Auto vorbehalten waren. Genau das ist umzusetzen.

Die naheliegende Vorgehensweise wäre nun die, dass die Verwaltung versucht, mit GöttingenZero Gespräche zu führen und Kompromisse für konkrete Vorhaben und Priorisierungen auszuloten – damit die Unzufriedenheit mit der städtischen Verkehrspolitik nicht noch weiter zunimmt.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
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PM: Fahrbahndecken-Sanierung in der Bürgerstraße als Missachtung des Bürgerentscheids

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen kritisiert die Fahrbahndecken-Sanierung in der Bürgerstraße als Missachtung des Bürgerentscheids.

Das BfnS kritisiert die Sanierung der Fahrbahndecke in der Bürgerstraße als erste Weichenstellung in der Reaktion auf den Bürgerentscheid vom 09.06.2024 – und als Missachtung der im Radentscheid 1 in Absatz 5 Satz 2 getroffenen Entscheidung, den Umbau der Bürgerstraße prioritär zu behandeln. Das BfnS wirft der Stadt vor, gar nicht vorzuhaben, den Bürgerentscheid in diesem Punkt umzuzsetzen. Die Entscheidung der Stadt zieht zudem weitere Konsequenzen im Hinblick auf eine unveränderte Verkehrsführung am Rosdorfer Weg bis zum Brauweg nach sich.

Von besonderer Dringlichkeit wurde bereits 2016 die Verbreiterung des Radwegs an der Südwestseite erkannt. Von Bedeutung ist insbesondere der Abschnitt zwischen Groner Tor und Rosdorfer Weg, welcher eine bedeutende Verbindung zwischen Teilen der Südstadt und dem Bahnhof bildet. Die Umgestaltung dieses Abschnitts der Bürgerstraße wurde 2016 von den Grünen beantragt und im Dezember 2016 im Bauausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Die Verwaltung erarbeitete zwar ein Konzept, setzte dies jedoch danach nicht um. Im 2018 vom Rat beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan war der Umbau der Bürgerstraße als prioritäres Projekt aufgeführt – auch diesen Beschluss setzte die Verwaltung nicht um.

Durch die nun in den Sommerferien vorgenommene Sanierung der Fahrbahndecke auf der Bürgerstraße zwischen Groner Tor und Lotzestraße wurde bereits jetzt die Entscheidung getroffen, die Bürgerstraße auch weiterhin nicht im Sinne der demokratisch gefassten Beschlüsse umzubauen. Bei einem Umbau müsste der Unterbau der Straße auf der Südwestseite verändert, die Mittelinsel entfernt und die Kfz-Fahrbahn um etwa 1,50 Meter nach Nordosten verschoben werden. Hierzu muss im ersten Schritt die Fahrbahndecke abgefräst werden.

“Es ist vollkommen klar, dass die Stadt die Fahrbahndecke in diesem Sommer nicht erneuert, nur um sie kurze Zeit später bei einer Umsetzung des Bürgerentscheids wieder abzufräsen. So vorzugehen wäre eine massive Verschwendung von Steuergeldern. Bereits in den ersten Tagen nach dem Votum an der Wahlurne missachtet die Stadt die demokratisch getroffene Entscheidung von 27500 Einwohnerinnen und Einwohnern dieser Stadt – ganz davon abgesehen, dass sie auch den vom Rat beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan missachtet”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Rates.

Die Verwaltungsspitze hat massiv Wahlkampf gegen den Radentscheid betrieben und, wie sich an diesem Detail zeigt, nicht damit gerechnet, dass sie verlieren könnte. Die Beauftragungen an die Firmen zur Fahrbahndeckensanierung sind lange vor der Abstimmung herausgegangen. Die Verwaltung wusste genau, dass der Umbau der Bürgerstraße in beiden Radentscheiden als vorrangiges Projekt aufgeführt war, und hatte dennoch bereits vor der Abstimmung entscheiden, ein positives Votum der Wahlbevölkerung zu missachten.

Was auch immer die Verwaltung in den Sommerferien zur geplanten Umsetzung des erfolgreichen Bürgerentscheids ausarbeitet – der Umbau der Bürgerstraße zwischen Groner Tor und Rosdorfer Weg wird nicht dabei sein. Die Entscheidung hat im Dominoeffekt Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung der Fahrradverbindungen im gesamten Stadtviertel zwischen Groner Tor und Jahnstadion.

Eine Protected Bike Lane und eine Freigabe des Nordteils des Rosdorfer Wegs in Gegenrichtung der Einbahnstraße wird nun ebenfalls sehr unwahrscheinlich – denn es macht keinen Sinn, den Rosdorfer Weg im Nordabschnitt für den Radverkehr Richtung Bahnhof freizugeben, wenn Fahrräder dann an dem kurzen Abschnitt der Bürgerstraße zum Groner Tor den Radweg nicht in der Gegenrichtung benutzen dürfen. Das wiederum bedeutet, dass eine Protected Bike Lane am Rosdorfer Weg zwischen Schiefer Weg und Brauweg auch weitgehend sinnfrei wäre, da bereits jetzt entschieden wurde, dass es in absehbarer Zeit keinen legalen Anschluss Richtung Bahnhof geben wird.

Diese Strecke stand ausdrücklich im Radentscheid 2. Der Radentscheid 2 wurde in Göttingen zwar mit 46 % Zustimmung mehrheitlich abgelehnt, jedoch votierte die ansässige Bevölkerung in den Wahlkreisen des Leineviertels und der Südstadt (Wahlbezirke 503, 504, 505, 521) mit fast 60 % für den Radentscheid 2 (für den Radentscheid 1 mit 68 %).

Die Stadt könnte in ihrer Erwägung, welche Straßen für die im Radentscheid 1 beschlossenen 1,5 km Protected Bike Lanes pro Jahr in Frage kommen, auch den Rosdorfer Weg berücksichtigen – hat sich jedoch bereits jetzt dagegen entschieden und schafft gegen den ermittelten Willen der örtlichen Bevölkerung vollendete Tatsachen, ohne den Rat zu konsultieren.

“Die hohe Zustimmung für den Radentscheid 2 in einigen Stadtvierteln würde ich als Schuss vor den Bug verstehen. Die Stadt ist mit dem abgelehnten Radentscheid 2 gerade nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen und kann nun freier auswählen, welche Straßen sie als Protected Bike Lanes ausweisen und wann und in welchen Abschnitten sie die Bürgerstraße umbauen will. Wenn sie den abgelehnten Radentscheid 2 allerdings als Lizenz begreift, jetzt gar nichts konkret tun zu müssen und sie in den Stadtvierteln nichts an den Verkehrsführungen wirklich ändert, hat sie die Lektion nicht verstanden”, so Welter-Schultes.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –

PM: Einzelpunkte im Radentscheid 1 fielen nicht vom Himmel

BfnS-Analyse zeigt: die Einzelpunkte im Radentscheid Nummer 1 fielen nicht vom Himmel!

Viele der Forderungen, die im Radentscheid 1 enthalten waren und am 09.06.2024 durch das Mehrheitsvotum von der Bevölkerung beschlossen wurden, entsprechen verkehrspolitischen Anliegen, die an die Verwaltung schon seit vielen Jahren herangetragen wurden und bei denen Verwaltung oder Ratsmehrheit beständig weggehört haben. Diese Probleme sind nicht verschwunden, sie hatten sich angestaut. Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung hat eine Auswahl an Anträgen zusammengestellt, die zu den einzelnen Kapiteln im Radentscheid passen. Dabei ist festzustellen, dass sich beim Thema Radverkehr fast alle Parteien dieser Aufgabe gestellt hatten.

Die Liste der Anträge, die seit Jahren erfolglos gestellt wurden, und die durch den angenommenen Radentscheid nun alle in eine direkte Beauftragung der Verwaltung münden, ist erstaunlich lang. Sie umfasst mindestens 19 Anträge ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Fast zu jedem Kapitel muss die bisherige Haltung von Stadtverwaltung oder Rat revidiert werden. Manche Anträge wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt, manche wurden behandelt und dann von der Verwaltung abgelehnt und nicht umgesetzt, etliche wurden nach dem Einbringen gar nicht erst behandelt.

Wenn Probleme wie Raserei in Wohngebieten oder das illegale Durchfahren der Innenstadt mit Privatautos und Lieferdiensten nach 11 Uhr über Jahre nicht angegangen werden, erzeugt auch das große Unzufriedenheit. Im Radentscheid haben sich lange aufgestaute Unzufriedenheiten entladen. Wäre nicht so beständig jede neue Idee abgelehnt worden, und wäre die Stagnation in der Verkehrspolitik nicht so sehr auf die Spitze getrieben worden, dann wäre kaum jemand auf die Idee gekommen, 16 Monate harte Arbeit zu investieren und einen Bürgerentscheid zu erzwingen.

In der Baupolitik ist es nicht anders – auch auf diesem Gebiet sollten Bürgerentscheide in Niedersachsen erlaubt werden. Am Dragoneranger in Weende hatte sich 2021 in der Kommunalwahl gezeigt, wie weit die Stadtverwaltung sich von der Bevölkerung entfernt hatte. Umstrittene Bauprojekte wie Auf der Lieth in Nikolausberg oder das Feuerwehrhaus in Geismar verbessern nicht die Stimmung, Zufriedenheit und das Ansehen der Verwaltung in der Bevölkerung.

Alle abgewiesenen oder nie behandelten Anträge müssen jetzt umgesetzt werden. Die Verkehrswende bekommt in diesen Zeilen konkrete Züge.

Radentscheid 1
Bezüge der Kapitel des Bürgerentscheids zu Rats- und Ortsratsanträgen

  1. Strategiewechsel zur Radverkehrsförderung

1d. Aussetzen der Strategie der Gleichberechtigung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes SPD und Grüne-Antrag 31.05.2018 Ortsrat Geismar und SPD 29.11.2018 zu Verkehrsberuhigung Am Rischen

-> Antwort der Verwaltung vom 28.03.2019:
Eine Verkehrsberuhigung wird abgelehnt, kein einziger von 11 detaillierten Lösungsvorschlägen wird akzeptiert und umgesetzt. Zentraler Punkt der Ablehnungsbegründung:

“Da der Straßenzug von der GöVB-Buslinie 12 befahren wird, sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, die das komfortable Befahren durch den Bus beinträchtigen.” (Dies ist ein besonders markantes Beispiel, weil es so klar dokumentiert ist, aber es ist nur eines von vielen.)

1f. Temporäre Kfz-Durchfahrtverbote an Schulen BfnS-Änderungsantrag 06.10.2022 “Verkehrssicherheit an der Hagenbergschule” (probeweise Sperrung der Pappelallee, Schranke oder Poller mit Zugang nur für Dienstfahrzeuge)

-> Antrag im Bauausschuss eingebracht am 22.06.2023:
wurde fast einstimmig ein unveränderter Ursprungsantrag beschlossen, dort nicht zu sperren, sondern stattdessen mit städtischen Haushaltsmitteln den Elterntaxiverkehr zu fördern. Die Baumaßnahmen wurden bis Mitte 2024 nicht in die Wege geleitet. Der Beschlusspunkt im Bürgerentscheid müsste nun zu einer erneuten Prüfung unter der Maßgabe der Einrichtung eines mehrheitlich gewünschten temporären Kfz-Durchfahrtverbots führen.

  1. Sichere Radverkehrsanlagen

2c. Negativbeispiel Danziger Straße

-> Die Verwaltung wurde am 24.11.2019 in einer Stellungnahme mit Fotodokumentation über die Probleme in der Danziger Straße informiert, getan hat sich nichts. Als die Asphaltdecke 2023 nach Tiefbauarbeiten erneuert wurde, wurden genau dieselben problematischen Markierungen erneut so wie vorher aufgebracht.

2e. Bauliches Ermöglichen von Überdachungen bei Radwegeneubau Direkt hierzu gab es bislang keinen Ratsantrag, aber damit verwandt war ein Antrag nach Überdachung eines Radweges:

Piraten-Antrag 13.09.2019: “Überdachung des Radweges an der Robert-Koch-Straße”

-> Ratsantrag, direkt von allen Abgeordneten bis auf F. Welter-Schultes (BfnS) und E. Schu (GöLinke) abgelehnt.

2.2. Protected Bike Lanes

2.2c. Merkelstraße und Friedländer Weg als Einbahnstraßen in gegenläufiger Richtung Piraten-Antrag 17.05.2019 “Merkelstraße und Friedländer Weg werden Einbahnstraßen”

-> Ratsantrag, überwiesen in den Umweltausschuss, dort nie behandelt.

  1. Kreuzungen sicher gestalten

3a. Abmarkieren von Aufstellungsbereichen BfnS-Antrag 17.02.2023 “Fahrradgerechte Markierung der Aufstellfläche Danziger Straße Ost”

-> Ratsantrag, überwiesen in den Umweltausschuss, dort nie behandelt.

3.1 Einmündungen und Grundstückszufahrten

3.1a. Bordsteinabsenkungen an Nebenstraßen Piraten-Antrag 24.10.2019 “Fahrbahnübergänge von Hauptstraßen auf Nebenstraßen ohne harten Bordstein” (Antrag wurde gestellt, nachdem die Verwaltung 2 Jahre zuvor am 24.10.2017 die Zusage gegeben hatte, zukünftig keine harten Bordsteine mehr einzusetzen – und es 2019 wieder getan und sich auf den Standpunkt gestellt hatte, die Zusage sei nie gegeben worden).

-> Antrag im Bauausschuss eingebracht, die Verwaltung wollte eine Vorlage erstellen und legte nie eine vor.

3.1c. Negativbeispiel Hainholzweg

BfnS-Antrag 13.10.2023 “Der Bordstein am Übergang zwischen Park und Hainholzweg wird auf Nullniveau abgesenkt, so wie es vor 2019 der Fall war.”

-> Ratsantrag, überwiesen in den Umweltausschuss, dort nie behandelt.

3.2 Ampeln rad- und fußverkehrsfreundlicher schalten

3.2a. Abschaffung der Bettelampeln

Piraten-Antrag 04.04.2019 “Rücknahme der Bettelampelschaltungen in Göttingen”

-> Ratsantrag, überwiesen in den Umweltausschuss, dort nie behandelt.

3.2d. Anbringen des Fahrrad-Grünpfeils (Zeichen 721 StVO) Piraten-Antrag 25.09.2015 “Fahrrad Grünpfeile” mit detaillierter Liste und Fotodokumentation von 60 geeigneten Stellen im Stadtgebiet

-> Die Verwaltung lehnte die Anregung eines Pilotprojekts ab, später auch die Beteiligung an einem Pilotprojekt, an dem 10 deutsche Städte teilnahmen.

Piraten-Antrag 15.11.2019 “Die Stadt bereitet sich auf die Einführung von Fahrrad-Grünpfeilen vor”

-> Ratsantrag, überwiesen in den Umweltausschuss, dort nie behandelt.

FDP-Antrag 25.08.2020 “Grünpfeil für Radverkehr” (Prüfantrag, wo das Zeichen eingesetzt werden kann)

-> Die Verwaltung stellte klar, dass sie nur einige wenige Stellen beschildern wolle, nicht alle 60.

Grünen-Antrag 29.09.2020 “Anwendung der StVO-Novelle in Göttingen” mit etlichen Kreuzungen, die für den Fahrrad-Grünpfeil geeignet wären.

-> Antrag im Umweltausschuss eingebracht, dort behandelt am 25.01.2022. Die Verwaltung sagte zu zu prüfen, welche Kreuzungen in Frage kämen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden bis Mitte 2024 nicht vorgelegt.

Von sich aus brachte die Verwaltung Anfang 2023 einen Fahrrad-Grünpfeil an einer Stelle am Geismar Tor an, die nicht in der Fotodokumentation von 2015 enthalten war, weil die Straßenverhältnisse an dieser Stelle  (querende Straße mit hohem Kfz-Verkehrsaufkommen) nicht den strengen deutschlandweit bekannten Kriterien für die Anbringung des Grünpfeils entsprachen – zwei Wochen später musste die Verwaltung diesen Grünpfeil wieder abmontieren.

  1. Fahrradabstelllanlagen

4b. Fahrradbügel auch in der Fußgängerzone 1 CDU-Antrag 13.12.2019 “600 neue Fahrrad-Parkplätze für die Innenstadt”

BfnS-Antrag 13.03.2020 “1262 weitere Fahrrad-Parkplätze für die Innenstadt”

-> Ratsanträge, die sich örtlich ergänzten, überwiesen in den Bauausschuss, dort am 02.07.2020 behandelt. Die Bügel in der Fußgängerzone 1 waren im CDU-Antrag enthalten. Die Verwaltung lehnte die Fahrradbügel in der Fußgängerzone 1 ausdrücklich ab – die Parteien erhoben keine Einwände und ließen die Verwaltung gewähren.

  1. Planung und Service

5a. Vorrangige Umgestaltung Bürgerstraße und Rosdorfer Weg Grünen-Antrag 17.06.2016 ” Fortsetzung des Radschnellwegs nach Rosdorf – Gefahrlose Anbindung an die Göttinger Südstadt”

-> Ratsantrag, überweisen und am 08.09.2016 und 08.12.2016 im Bauausschuss mit Vorlage behandelt, mehrheitlich dort gegen CDU und FDP beschlossen, danach von der Verwaltung nie umgesetzt.

5b. Baustellen

Piraten und Partei-Antrag 17.11.2017 “Optimierung der Baustellenplanung und darstellung, Baustellenkontrolle” mit Ausschilderungen der Umleitungen für Rad- und Fußverkehr

-> Ratsantrag, auf Antrag der SPD mit Stimmen von SPD und CDU mehrheitlich direkt abgelehnt.

5c. Winterdienst

Piraten und Partei-Antrag 16.02.2018 “Anpassung des Winterräumdienstes für Fahrradwege…”

-> Ratsantrag, die Überweisung in den Umweltausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt von SPD, CDU und FDP.

5e. Wegweisung von Radverkehrs-Nebenstrecken Grüne und SPD-Antrag 28.11.2019 Ortsrat Geismar “Ausschilderung einer Fahrradroute Geismar (Hauptstr.) – Albaniplatz”

-> Ortsratsantrag, abgelehnt von der Verwaltung am 30.01.2020.

Grüne und SPD-Antrag 30.11.2023 Ortsrat Geismar “Fahrradroute Geismar (Hauptstr.) – Cheltenhampark / Albaniplatz”

-> Erneut gleichlautender Ortsratsantrag, erneut abgelehnt von der Verwaltung am 29.02.2024.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –