PM: Korrektur der Kostenberechnung des BfnS für den Radentscheid

Die Kostenberechnung des BfnS muss nach den neuesten Entwicklungen ein weiteres Mal nach unten korrigiert werden. Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) hatte in einer Pressekonferenz am 15.05.2024 erklärt, die Kostenschätzung von 39,4 Mio EUR für den ersten Radentscheid müsse nach unten korrgiert werden und 30,9 Mio EUR lauten.

Dies erfordert nun seinerseits eine abermalige Korrektur der Schätzung des Bündnisses für nachhaltige Stadtentwicklung für beide am 09.06.2024 zur Abstimmung stehenden Bürgerentscheide. Der vom BfnS ermittelte Wert lag bisher bei 49,5 Mio EUR.

Er muss nunmehr entsprechend nach unten korrigiert werden und 44,7 Mio EUR lauten.

In dieser Kostenschätzung sind außerdem zwei Korrekturen enthalten:

1.
Die mathematischen Rechenfehler (vor allem die doppelte Einrechnung der Inflation und der Planungskosten für den Umbau der Bürgerstraße) sind herausgerechnet.

2.
Die Inflation ist mit 5 % pro Jahr (anstatt 15 % pro Jahr) bis 2030 angesetzt. Das entspricht dem Durchschnitt der 10 Jahre vor 2022. 2022 und 2023 lagen mit dem Ausbleiben der russischen Gaslieferungen die Baukosten kurzfristig sechs Quartale lang über 10 %.

Die Kosten für daen Bürgerentscheid 1 liegen dann nicht mehr bei 27,3 Mio EUR, sondern bei 22,6 Mio EUR.

Die Kosten für den zweiten Bürgerentscheid liegen nach wie vor bei 29,5 Mio EUR.

Bei einer inhaltlichen Überschneidung von 7,4 Mio EUR ergibt sich ein Gesamtwert von

22,6 Mio EUR + 29,5 Mio EUR  – 7,4 Mio EUR  = 44,7 Mio EUR

Von diesen 44,7 Mio EUR entfallen auf den Umbau der Bürgerstraße 17,8 Mio EUR.

Da es immer wieder Landes-und Bundesfördermittel gibt, kämen auf den städtischen Haushalt etwa 22,4 Mio EUR in sechs Jahren bis 2030 zu.

Das BfnS behält sich vor, diesen Wert noch weiter nach unten zu korrigieren, sollte sich herausstellen, dass die Quadratmeterzahl für den Umbau des Südteils der Bürgerstraße (30.800 qm) um einen dreifach höheren Wert angesetzt war als er tatsächlich auf dem 1000 m langen und 11-12 m breiten Abschnitt sein sollte.


Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –