PM: Tonkuhlen Ascherberg

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung fordert ein sofortiges Beenden der Verfüllung der Tonkuhlen am Ascherberg.

Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung fordert die Stadt auf, die in dramatischer Geschwindigkeit fortschreitende Verfüllung der Tonkuhlen am Ascherberg durch die Firma Hesse sofort zu stoppen und alles dafür zu tun, die dort noch lebende Population der seltenen Geburtshelferkröte zu retten. Ihr Vorkommen ist seit den 1980er Jahren bekannt.

“Die jetzt noch verbliebenen Tonkuhlen müssen erhalten bleiben und dürfen nicht noch weiter verfüllt werden. Sie stellen gerade durch das Vorkommen der Geburtshelferkröte einen sehr schützenswerten Lebensraum dar”, so Ratskandidatin Elke Sudau, Mitglied des Bündnisses und der Bürgerinitiative LeineBürger.

Insbesondere sollte die Wassertiefe der noch vorhandenen Gewässer von etwa 6 Metern erhalten werden. Im Zuge des Klimawandels – wie die Stadt in der Debatte um das Anpflanzen exotischer Baumarten nicht müde wird zu betonen – wird es heißer werden und die Gefahr der Austrocknung flacher Gewässer wird zunehmen.

Das Bündnis teilt die Sorge der Bürgerinitiative LeineBürger, dass mit den restlichen verbliebenen Tonkuhlen dasselbe passiert wie mit den inzwischen verschwundenen Rosdorfer Tonkuhlen in unmittelbarer Nachbarschaft. Diese wurden 2010 zugeschüttet, die Lebensräume der seltenen Amphibien wurden zerstört [1] – unter den Augen des Landkreises, der handlungsunfähig und achselzuckend zusah, wie hochwertigste Gewässerbiotope in Ackerflächen konvertiert wurden. Große Ackerflächen in der Nachbarschaft wurden danach in Gewerbebauland verwandelt.

Das Bündnis bemängelt, dass die dem Baudezernat unterstellte Untere Naturschutzbehörde zunächst wenig Interesse erkennen ließ. Anfragen der Bürgerinitiative, die auf das Vorkommen der seltenen Amphibienart hinwies, blieben lange Zeit unbeantwortet. Im Dezember 2020 wurde daher eine Anfrage im Bauausschuss eingereicht [2]. Die Antwort ließ erkennen, dass es seitens der Behörde Unklarheiten gab über Zuständigkeit und Lage der Tonkuhlen. Der Verdacht, dass die Behörde sich in den letzten Jahren nicht um die Tonkuhlen und den Schutz der Arten gekümmert hat, erhärtet sich, denn das jährliche biologische Gutachten, welches von der Firma Hesse in Auftrag gegeben werden muss, wurde nach 2018 nicht mehr eingefordert. Eine zweite Anfrage vom Februar 2021 ergab zwar eine detailliertere Antwort [3], aus Sicht des Naturschutzes jedoch mit enttäuschendem Ergebnis.

Interessenkollisionen zwischen Bauen und Naturschutz sind strukturell vorprogrammiert. Daher fordert das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung eine Ausgliederung der Unteren Naturschutzbehörde aus dem Baudezernat, damit sie unabhängig agieren kann und somit in ihrer Kompetenz aufgewertet wird.

“Offiziell wird behauptet, die Maßnahmen zur Verfüllung der Tonkuhlen dienten alleine dem Naturschutz, doch ich bezweifle, dass die Behörde die Sache im Griff hat. Das Verhalten der Firma vor Ort deutet eher darauf hin, dass das Gewässer möglichst schnell eingeebnet werden soll”, so Francisco Welter-Schultes, Mitglied des Bauausschusses. Der Abgeordnete weiter: “Wenn Pachtverträge früher vorsahen, die Gewässer hinterher wieder zuzuschütten und den Originalzustand wieder herzustellen, so sehe ich es heute als eine Aufgabe der Stadt an, solche unzeitgemäßen Regelungen und Verträge konsequent zu ändern. Natur- und Artenschutz müssen heute oberste Priorität haben, wir können uns heute einen Umgang mit der Natur wie vor einem halben Jahrhundert nicht mehr leisten.”

Die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) ist eine in Deutschland kurz vor dem Aussterben stehende Art, die vor allem in Tongruben und Steinbrüchen lebt, oft im Bereich von Siedlungen. Sie ist im Anhang IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als “streng zu schützende Art” verzeichnet. Anhang IV bedeutet: dort, wo die Tierart vorkommt, darf ihr Lebensraum weder “geschädigt” noch zerstört werden. Einen stärkeren Schutz gibt es in Europa für Tiere nicht, die Richtlinie schlägt unmittelbar auf deutsches Recht durch [4]. Die Behörden haben bundesweit jedes Recht, eine “Schädigung” des Lebensraums der seltenen Tiere mit unmittelbarer Wirkung sofort zu untersagen.

Das Bündnis betrachtet es als völlig inakzeptabel, dass behördlicherseits die Tonkuhlen-Verfüllung weiterhin zugelassen wird, ohne Kenntnis darüber erlangt zu haben, wie sich dies auf die Lebensraumqualität der streng zu schützenden Arten auswirkt.

“Da bereits vor 10 Jahren im Zuge der Verfüllung der Rosdorfer Tonkuhlen die Zahl der Tiere stark zurückgegangen war, ist jetzt ein genaues Hinsehen und eine naturfachliche Begleitung der Maßnahmen von großer Bedeutung”, findet Elke Sudau.

Quellen

[1] Göttinger Tageblatt, 26.05.2010
https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Tonkuhlen-in-Rosdorf-und-Friedland-werden-zugeschuettet

[2] Bauausschuss, 10.12.2020, Anfrage F. Welter-Schultes (Piraten)
https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21375

[3] Rat, 12.03.2021, Anfrage F. Welter-Schultes (Piraten)
https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21771

[4] Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 19 Abs. 3 Satz 3
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__19.html


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