BfnS sieht in EU-Antragsbedingungen Niederlage für Ratsparteien und Verwaltung
Der seit Monaten erwartete EU-Call für das Antragsverfahren “100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030” wurde zum 29.11.2021 in Brüssel veröffentlicht [1]. Eine Teilnahme am Antragsverfahren unterliegt zwei zwingenden Teilnahmebedingungen: Die Stadt muss über 50.000 Einwohner haben und sie muss die 100%-ige Klimaneutralität bis 2030 als Zielsetzung festgeschrieben haben.
Das Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung (BfnS) sieht sich in seiner Ansicht bestätigt, dass die Ratsparteien in Vorbereitung auf das EU-Antragsverfahren eine anzustrebende 100%-ige Klimaneutralität bis 2030 im Lauf des Jahres schon längst hätten beschließen müssen.
Die Linken sowie Ratsmitglied Dr. Francisco Welter-Schultes (heute BfnS) hatten dies zur Ratssitzung am 12.02.2021 interfraktionell beantragt und die anderen Parteien vergeblich gebeten, den Antrag gemeinsam mit einzubringen. Stattdessen brachten Grüne, SPD und CDU ohne Absprache drei eigene Anträge ein, wobei SPD und Grüne ein Klimaziel von 65 % bis 2030 vorschlugen. Dem folgte die Verwaltung und ließ am 13.07.2021 im Umweltausschuss eine entsprechende Vorlage kompromisslos durchstimmen.
Eine fatale Fehlentscheidung, wie sich nun herausstellt. In einer panisch anmutenden Hauruck-Aktion muss die Verwaltung nun den Bauausschuss am 09.12.2021 zu Hilfe nehmen (ein Umweltausschuss lässt sich in der Kürze der verbleibenden Zeit nicht mehr anberaumen), damit der Rat gerade noch rechtzeitig am 17.12.2021 eine Entscheidung “100% klimaneutral bis 2030” im Sinne des im Februar von den Linken und Welter-Schultes eingebrachten Antrags beschließen kann.
Francisco Welter-Schultes: “Als mich die Fachleute von GöttingenZero letzten Winter baten, einen Antragstext mit diesem Klimaziel für den Rat einzureichen, war mir sofort klar, dass kein anderer Ratsbeschluss der Stadt erlauben würde, an diesem wichtigen EU-Antragsverfahren teilzunehmen. Mich hat es schon sehr gewundert, dass niemand außer den Linken verstanden hatte, dass die Stadt widerspruchsfreie Beschlüsse brauchen wird. Wenn ein EU-Antrag “100 klimaneutrale Städte bis 2030″ heißt, kann man sich doch nicht bewerben, ohne dieses Ziel vorher beschlossen zu haben.” Bereits in der ersten Jahreshälfte hätte die Stadt Maßnahmen im Klimaplan auf dieses Ziel ausrichten müssen. “In seiner jetzigen Form erreichen die Maßnahmen des aktuellen Klimaplans bis 2030 wahrscheinlich weniger als 10 % Treibhausgas-Reduktion, statt 100 %”, so Werner Schulze, energiepolitischer Sprecher des Bündnisses. Besonders auch der Bereich Verkehr ist komplett ausgeklammert. Weiter gehende Maßnahmen in allen Sektoren hätten für den Fall der Beteiligung am Wettbewerb längst den Erfordernissen angepasst werden müssen.
[1]Info Kit for Cities, released 29 Nov 2021 https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/research_and_innovation/funding/documents/ec_rtd_eu-mission-climate-neutral-cities-infokit.pdf
Seite 4: January 2022: Call Closes
Seite 5 in Abschnitt 2.2:
– 2.2.1 Eligibility criterion – city size and typology
– 2.2.2 Eligibility criterion – ambition
(Das sind die beiden Teilnahmevoraussetzungen. Zu 2.2.2 steht an anderer Stelle verklausuliert, dass für bundesdeutsche Städte ein Ratsbeschluss zwingend ist.)
Bündnis für nachhaltige Stadtentwicklung Göttingen
– Der Vorstand –